Staatsbürgerschaft bei Geburt in Portugal: Die 1-Jahres-Wohnsitzregel der Eltern
EU-Pass ab Geburt für Kinder ausländischer Eltern in Portugal: Die 1-jährige Mindestaufenthaltsdauer der Eltern und das Anmeldeverfahren.
Geprüft · Oktober 2026
| Wohnsitz der Eltern | Mindestens 1 Elternteil lebt seit 1 Jahr legal im Land |
|---|---|
| Nationalität der Eltern | Kein portugiesischer Pass der Eltern erforderlich |
| Art der Staatsangehörigkeit | Originäre Staatsangehörigkeit ab Geburt |
| Anmeldung | Direkt im Krankenhaus über Nascer Cidadão |
| EU-Freizügigkeit | Sofortiger EU-Bürgerstatus für das Kind |
Bedingtes Geburtsortsprinzip nach Artikel 1 Abs. 1 lit. f
Ein in Portugal geborenes Kind ausländischer Eltern erwirbt automatisch die portugiesische Staatsbürgerschaft, wenn mindestens ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt seit mindestens einem Jahr einen legalen Aufenthaltstitel besitzt.
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